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   BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80   

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BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80 (https://dejure.org/1981,22159)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1981 - 7 RAr 68/80 (https://dejure.org/1981,22159)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 (https://dejure.org/1981,22159)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Umfange ausüben würden; es ist nicht erförderlich daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 EUR 134 Nr. 3).

    Selbständige Rechtsanwälte müssen, wie dargestellt, ihren Beruf nicht als Vollzeitberuf ausüben; vielfach wird die Anwaltstätigkeit nur in geringem Umfang (zB im Alter) oder als Nebentätigkeit ausgeübt; insbesondere trifft es nicht zu, daß von Rechts Wegen die selbständige Tätigkeit eines Rechtsanwalts nur dann geringfügig (kurzzeitig) ist, wenn der Anwalt sein Tätigkeitsfeld durch äußere Vorkehrungen begrenzt hat; allerdings erleichtern solche Vorkehrungen den Nachweis, daß der Rechtsanwalt, der Alg oder Alhi beantragt hat, trotz seiner Tätigkeit arbeitslos ist und objektiv und subjektiv der Arbeitsvermittlung für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung steht, also auch eine hinsichtlich ihrer Dauer übliche Tätigkeit aufnehmen will und kann (vgl BSGE 42, 76, 83f = SozR 4100 5 101 Nr. 2).

    Für die Beurteilung, welchen zeitlichen Aufwand die Verrichtunré gen erfordern, die den Kläger erwarteten, ist, wie das LSG ' nicht verkannt hat, nicht entscheidend, wie lange der Kläger persönlich für die Bearbeitung braucht bzw gebraucht hat; allerdings sollte das LSG beachten, daß, je mehr Zeit der Kläger für seine Anwaltstätigkeit benötigt, seine Verfügbarkeit zweifelhaft wird (vgl BSGE 42, 76, 83f = SozR 4100 5 101 Nr. 2; Henhig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, @ 101 Anm 6, Januar 1979)- Es ist vielmehr auf einen Rechtsanwalt mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abzustellen.

  • BSG, 20.10.1960 - 7 RAr 80/58

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Mithin kommt es, auch wenn der tatsächliche Verlauf inzwischen bekannt ist, grundsätzlich auf -- die Merkmale und Umstände an, wie sie bei Beginn der selbständigen Tätigkeit vorgelegen haben (vgl BSG SozR 4100 5 102 Nr. 3 mwN; Urteil des Senats vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - zum früheren Recht BSGE 13, 98, 100).

    Als zusätzliches Beweismittel wird das LSG ggf. die tatsächliche Entwicklung mit heranziehen können (vgl BSGE 13, 98, 101); auch wird zu berücksichtigen sein, daß ein von der Erwartung völlig abweichender tatsächlicher Verlauf von der endgültigen Abänderung dieser Verhältnisse an eine neue Beurteilung zu rechtfertigen vermag.(vgl BSG SozR Nr. 6 zu 5 168 RVG), etwa wenn sich der Kanzleibetrieb in erheblichem Umfange erweitert oder behat stimmte Aufträge nicht nur vorübergehend eine größere zeitliche Belastung mit sich bringen.

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77

    Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Außerdem darf der Anwalt selbständig neben einer abhängigen Beschäftigung in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis die Arbeitszeit und -kraft des Rechtsanwalts überwiegend in Anspruch nimmt; denn 5 46 BRAO, der in diesen Fällen dem Rechtsanwalt untersagt, vor Gerichten und Schiedsgerichten für den Arbeitgeber als Anwalt aufzutreten, setzt die Zulässigkeit solcher Beschäftigungsverhältnisse von Rechtsanwälten gerade voraus (BGHZ 33, 266, 267f; 71, 138, 140).

    Das für eine ordnungsmäßige Ausübung des Anwaltsberufs (noch) zulässige Maß der Beschränkung kann nicht schematisch, etwa in bestimmten Bruchteilen der Arbeitszeit und Arbeitskraft festgelegt werden (BGHZ 71, 138, 140).

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Daher bleibt bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit geringfügig (kurzzeitig) ist, die Mitarbeit Dritter bei der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit außer Betracht (vgl BSGE 18, 222, 224; Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - mwN); andererseits sind die individuellen Besonderheiten der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausführen soll oder will, zu berücksichtigen.

    - 7 RAr 19/80.

  • BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 14/79
    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Mithin kommt es, auch wenn der tatsächliche Verlauf inzwischen bekannt ist, grundsätzlich auf -- die Merkmale und Umstände an, wie sie bei Beginn der selbständigen Tätigkeit vorgelegen haben (vgl BSG SozR 4100 5 102 Nr. 3 mwN; Urteil des Senats vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - zum früheren Recht BSGE 13, 98, 100).
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 7/69

    Steuerberater als Anwaltsnotar

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    (Beiordnungen und Pflichtverteidigungen) ist der Anwalt zu forensischer Tätigkeit nicht verpflichtet (BGHZ 53, 103, 105); Beiordnungen und Pflichtverteidigungen lassen sich zudem ab-v wenden (vgl 55 A8 Abs. 2, 49 Abs. 2 BRAO).
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Umfange ausüben würden; es ist nicht erförderlich daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 EUR 134 Nr. 3).
  • BSG, 25.01.1963 - 7 RAr 20/62

    Gewährung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit selbstständiger Personen -

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Daher bleibt bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit geringfügig (kurzzeitig) ist, die Mitarbeit Dritter bei der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit außer Betracht (vgl BSGE 18, 222, 224; Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - mwN); andererseits sind die individuellen Besonderheiten der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausführen soll oder will, zu berücksichtigen.
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Umfange ausüben würden; es ist nicht erförderlich daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 EUR 134 Nr. 3).
  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60

    Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Außerdem darf der Anwalt selbständig neben einer abhängigen Beschäftigung in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis die Arbeitszeit und -kraft des Rechtsanwalts überwiegend in Anspruch nimmt; denn 5 46 BRAO, der in diesen Fällen dem Rechtsanwalt untersagt, vor Gerichten und Schiedsgerichten für den Arbeitgeber als Anwalt aufzutreten, setzt die Zulässigkeit solcher Beschäftigungsverhältnisse von Rechtsanwälten gerade voraus (BGHZ 33, 266, 267f; 71, 138, 140).
  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis iS des § 101 AFG, wenn die Beschäftigung (§ 7 SGB IV) faktisch ein Ende gefunden hat; darauf, ob das Arbeitsverhältnis selbst fortbesteht, kommt es dann für die Beurteilung dieser Frage nicht an (BSGE 42, 76, 80 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 19 und 20; BSG USK 79268; BSG, Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 82/91 -, unveröffentlicht; Gagel, AFG, § 101 RdNrn 5 ff; GK-AFG, § 101 RdNr 14; Gagel, SGb 1981, 253, 255; ders, SGb 1985, 268, 269; Boecken, aaO, S 21 f).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Dies folge aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kurzzeitigkeitsgrenze bei Selbstständigen (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7 und die Urteile des BSG vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 - und vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80), nach der es einem Rechtsanwalt nicht verwehrt werden könne, Lohnersatzleistungen wie das Alg zum Aufbau seiner Kanzlei einzusetzen.
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 25/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - alleiniger Gesellschafter und

    Ebenfalls ist in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt, dass nicht von einer abstrakt generalisierten Tätigkeit auszugehen ist, sondern von den Verrichtungen, die der selbständig Tätige nach der Gestaltung, die er seiner Tätigkeit gegeben hat, tatsächlich vorzunehmen hat bzw voraussichtlich vornehmen wird (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80, DBlR 2677 zu § 102 AFG; Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80, DBlR 2677a zu § 102 AFG, jeweils zu selbständig tätigen Rechtsanwälten; BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7 zu einem selbständig tätigen Gastwirt).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Die Absicht, eine abhängige Beschäftigung auszuüben, wird auch nicht von vornherein dadurch in Frage gestellt, dass jemand tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausübt, wenn ihm daneben die Möglichkeit zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung bleibt und damit auch seine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben ist (vgl BSG Urteile vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 - und vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 4485/05

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Beendigung

    Ist der Umfang einer selbständigen Tätigkeit zu beurteilen, kann mangels vertraglicher Abmachungen über die Arbeitszeit allein nach der Natur der Sache beurteilt werden, ob die Tätigkeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 - ; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38780 - ; BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7).
  • LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 234/13

    Rückforderung von Arbeitslosengeld bei Überschreiten der Kurzzeitigkeitsgrenze.

    Stunden wie die üblichen Bürostunden, in denen sich ein Selbständiger für die Erledigung seiner Tätigkeiten, insbesondere auch für Telefonate und Besuche seiner Geschäftspartner bereitzuhalten pflegt, sind voll zu berücksichtigen, selbst wenn in Ermangelung von Aufträgen der Selbständige sie nicht voll mit eigentlicher Arbeit auszufüllen vermag (BSG, Urteil vom 28.10.1987 - 7 RAr 28/86 - SozR 4100 § 102 Nr. 7; Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 68/80 - juris; Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 38/80 - juris; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 28.02.1988 - 7 RAr 262/87- NZA 1988, 592; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2003 - L 12 AL 124/02 - juris; Gutzler in Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - L 1 AL 82/06

    Arbeitslosenversicherung

    (zur Berücksichtigung derartiger Zeiten bei der Bestimmung des Umfangs selbständiger Tätigkeiten vergl. BSG, Urteil vom 25.08.1981 - 7 Rar 68/80; Urteil vom 28.10.1987 - 7 Rar 28/86) im Segment der anwaltlichen Tätigkeiten, für die der Kläger sich bereit hält, nicht unbedingt unüblich ist.
  • LSG Bayern, 22.09.2005 - L 9 AL 137/03

    Anspruch auf Arbeitslosengeld und ein zeitlich nachfolgender Anspruch auf

    Eine zeitliche Eingrenzung konnte sich danach allerdings unter Umständen bei der Frage auswirken, ob der Betreffende bereit war, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts zu arbeiten, also bei der Verfügbarkeit (s. BSG vom 15.06.1976 SozR 4100 § 101 Nr. 2 sowie vom 27.01.1977 SozR 4100 § 134 Nr. 3 zu Juristen in der Zeit zwischen der Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung und dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst, noch weitergehend BSG vom 25.08.1981 Az.: 7 RAr 68/80 zum zugelassenen Rechtsanwalt, der dabei war, sich eine eigene Kanzlei aufzubauen und u.a. zur Absicherung seiner Existenz für eine Übergangszeit eine über kurzzeitige abhängige Beschäftigung anstrebte).
  • LSG Hessen, 10.05.1999 - L 10 AL 276/98
    Zum Nachweis hierfür genügt in der Regel die entsprechende Erklärung des Arbeitslosen, sofern sich nicht aus seinen bisher verrichteten Beschäftigungen, Berufswünschen und sonstigen Erklärungen anderes ergibt (BSG, Urteil vom 25. August 1981, 7 RAr 68/80).
  • LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05

    Persönliche Unabhängigkeit, eigene wirtschaftliche Verantwortung und

    Allerdings hat das Bundessozialgericht (Urt. v. 25.8.1981, 7 RAr 68/80, juris) einen Erfahrungssatz, dass ein Rechtsanwalt mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeite, verneint, und nur zugestanden, dass entsprechende Vorkehrungen den Nachweis erleichtern würden.
  • LSG Bayern, 23.04.2002 - L 10 AL 333/98

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) sowie Erstattung zu Unrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AL 72/13
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - L 7 AS 891/08
  • SG Hildesheim, 25.04.2006 - S 3 AL 22/05
  • SG Hildesheim, 02.11.2005 - S 3 AL 685/04
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